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Vertragsunterzeichnung

Was ist ein Maklervertrag?

Ein Maklervertrag bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Immobilieneigentümern oder Immobiliensuchenden einerseits und dem Immobilienmakler andererseits. Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten, kaufen oder mieten möchte und hierfür professionelle Unterstützung sucht, kommt um diesen Vertrag nicht herum. Doch was genau regelt ein Maklervertrag, welche Formen gibt es und worauf sollten Sie achten? In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick.

Definition: Was versteht man unter einem Maklervertrag?

Ein Maklervertrag ist ein rechtlicher Vertrag, der die Rechte und Pflichten von Makler und Auftraggeber festlegt. Der Makler verpflichtet sich darin, eine bestimmte Maklertätigkeit zu erbringen. Entweder vermarktet er ein Objekt für den Eigentümer oder er sucht gezielt nach einer passenden Immobilie für den Interessenten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer vereinbarten Provision, sofern durch die Maklerleistung tatsächlich ein Vertragsabschluss (Kauf oder Miete) zustande kommt.

Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?

Bei der Beauftragung durch Eigentümer unterscheidet man klassischerweise drei Stufen der Verbindlichkeit:

  • Einfacher Maklerauftrag

Der Auftraggeber kann hierbei mehrere Makler gleichzeitig beauftragen. Der Eigentümer darf die Immobilie auch selbst vermarkten. Es besteht keine Exklusivität.

  • Alleinauftrag

Der Auftrag wird einem bestimmten Makler exklusiv erteilt. Der Eigentümer kann die Immobilie jedoch auch weiterhin selbst vermarkten, ohne den Makler einzuschalten. Der Makler wird sich jedoch stärker für die Vermarktung einsetzen.

  • Qualifizierter Alleinauftrag

Der Makler erhält Exklusivität und der Eigentümer ist verpflichtet, alle Interessenten an ihn zu verweisen. Ein Vertragsabschluss ohne den Makler ist nicht möglich..

Welche Inhalte gehören in einen Maklervertrag?

  • Genaue Bezeichnung des Verkaufs- oder Mietobjekts
  • Festlegung des angestrebten Verkaufs- oder Mietpreises
  • Detaillierte Auflistung der Tätigkeiten (Exposé-Erstellung, Portale, Besichtigungen)
  • Pflichten des Auftraggebers (z. B. Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen, Exklusivität, Haftung für die Richtigkeit der Angaben)
  • Laufzeit des Vertrags und Kündigungsfristen
  • Regelungen zur Provisionshöhe (unter Beachtung der gesetzlichen Neuregelung zur Teilung der Maklercourtage bei Einfamilienhäusern und Wohnungen)

Suchauftrag für Interessenten

Für Kauf- oder Mietinteressenten stellt die Beauftragung eines Maklers in der Regel einen Suchauftrag dar. Der Suchende beauftragt den Makler damit, aktiv nach geeigneten Objekten zu suchen, die noch nicht öffentlich am Markt bekannt sind (Off-Market) oder genau dem Suchprofil entsprechen. Die Provision wird erst bei Erfolg fällig, also bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags oder eines Mietvertrags.

Folgendes ist relevant für den Suchauftrag:

  • Detailliertes Suchprofil (Lage, Größe, Budget, Zimmeranzahl)
  • Dauer des Suchauftrags
  • Vereinbarung über die Courtagezahlung im Erfolgsfall

Wann entsteht der Provisionsanspruch des Maklers?

Ein Anspruch auf Provision besteht grundsätzlich erst dann, wenn der Makler ursächlich zum Abschluss eines Hauptvertrags (zum Beispiel eines Kauf- oder Mietvertrags) beigetragen hat. Fehlt der Maklernachweis, also der Beleg dafür, dass der Makler das Objekt vermittelt oder dem Suchenden bekannt gemacht hat, oder kommt der Vertragsabschluss ohne dessen Mitwirken zustande, entfällt in der Regel der Provisionsanspruch.

Erfolgreiches Immobiliengeschäft mit Immobilien Treffpunkt GmbH

Ein Maklervertrag bildet das rechtliche Fundament für eine erfolgreiche Immobilienvermittlung – egal, ob Sie Ihre Immobilie in guten Händen wissen oder ein neues Zuhause suchen. Nur ein klar definierter Vertrag gewährleistet Sicherheit und Transparenz für beide Seiten. Prüfen Sie daher die Vertragsinhalte sorgfältig und wählen Sie die zu Ihrer Situation passende Vertragsform aus.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Abschluss eines Maklervertrags? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent.

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